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letzter Beitrag von Patze am

Gewindefahrwerk ST XTA

  • Hallo zusammen,

    im Gutachten für das ST XTA ist folgende Auflage für die TÜV-Abnahme vermerkt:


    Nach erfolgter Umrüstung ist eine Achsvermessung des Fahrzeugs durchzuführen.

    Die Grundeinstellung an den Stützlagern der vorderen Federbeine ist auf dem Mess-/ Einstell- protokoll anhand der Strichmarkierungen an der Domlagerplatte zu vermerken bzw. sichtbar an dem Stützlager zu kennzeichnen. Auf öffentlichen Straßen darf nur in dieser Grundeinstellung gefahren werden.

    Das Mess-/Einstellprotokoll ist bei der Abnahme vorzulegen.


    Nun meine Frage, wie erfüllt man den Passus "... sichtbar an dem Stützlager zu kennzeichnen" ? ?(


    Vielen Dank und Grüße

    Karlheinz

  • Hy Karlheinz,


    nachdem Du selbst bei "der Rennleitung" beschäftigt bist solltest Du doch wissen wo das hin soll um gesehen zu werden ;)

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