Axel F.
das ist nicht irgendwie komisch, sondern da hat schlicht weg jemand das Gutachten nicht richtig gelesen und hat hier etwas sehr wichtiges übersehen. Sprich, da war jemand unfähiges am Werk
.
Hier mal der Auszug vom "schlechten" Gutachten aus dem Jahr 08/2005, das für U.1 90 dB(A) vorgibt. Es gibt aber ein 2. älteres Gutachten aus 2004, dass die 94 dB(A) beinhaltet und mit diesem hat Sascha, die Eintragungen bei ihm modifizierten Fahrzeugen vorgenommen. Ich verfüge leider nur über das aus dem Jahr 08/2005 als .pdf..
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So hätte es eigentlich bei dir sein müssen für U.1, U.2 und U.3, ist die Abnahme bei mir, gemäß dem Gutachten aus dem Jahr 2004:
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