...wenn wir schon dabei sind, am frühen Morgen Erklärungen zu schreiben^^
Das, was Du da machst Chrisswl ist rechtlich eine Tachomanipulation.
Dafür ist es scheißegal, ob Du ein gebrauchtes Instrument nimmst oder ein neues.
Solange Du das an Deinem eigenen Auto machst und Du das auch tatsächlich selbst machst und niemand anders, ist mir das auch erstmal scheißegal.
Dem deutschen Recht ist es aber nicht scheißegal.
Die Tachomanipulation steht in Deutschland grundsätzlich unter Strafe, Ausnahmen sind nur in engen Grenzen zulässig.
Der volle Wortlaut des fraglichen §22b Abs.1 Nr.1 StVG lautet:
Zitat von §22b Abs.1 StVG
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2.
die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3.
eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches entsprechend.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat nach Absatz 1 bezieht, können eingezogen werden. § 74a des Strafgesetzbuches ist anzuwenden.
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Du bietest zwar weder die Dienstleistung an noch die dafür erforderlichen Programme und/oder Hardware - aber Du hast Tipps gegeben, was man wo bekommen kann und wie man das dann machen kann.
Auch das ist potentiell bereits strafbar - und ich möchte es nicht darauf anlegen, herauszufinden ob das im Ernstfall wirklich verfolgt wird oder nicht.
Irgendeiner liest Deine "Anleitung" hier und macht das dann bei seinem Auto, um den km-Stand anzupassen.
Redet sich dann raus mit "Aber im R53-Forum steht doch eine Anleitung, wie das geht!"
Ergebnis:
Die Bullen kommen im Auftrag der Staatsanwaltschaft zu mir - ich stehe als Verantwortlicher im Impressum.
Günter könnte als Vertragspartner für den Server mit dran sein - weil er dadurch verantwortlich dafür ist, welche Daten auf dem Server liegen.
Um ihn und mich von Schaden freizuhalten, würde ich in dem Fall jegliche persönlichen Daten von Dir als Ersteller dieser "Anleitung" an die Bullen übergeben.
Und jetzt rate mal - es würde nicht lange dauern, bis sie dann bei Dir vor der Tür stehen.
Unwahrscheinlich?
Kann sein - aber ich will es gar nicht erst herausfinden.
Es gibt Gründe, warum man zu bestimmten Themen in frei zugänglichen deutschen (!) Foren nichts oder nur sehr wenig findet.
Beim Thema INPA/ISTA ist mir das noch ziemlich egal - da suche ich jederzeit die Konfrontation mit der Rechtsabteilung der BMW AG, wenn sie es drauf anlegen wollen.
Nur, dass wir hier über Software sprechen, ist nicht verboten. Lediglich das Anbieten dieser Software und/oder das Verlinken von Angeboten ist UNTER ALLEN UMSTÄNDEN zu UNTERLASSEN.
Aber mehr als das lasse ich mir von denen nicht verbieten.
Wenn es allerdings strafrechtlich potentiell relevante Themen berührt, muss ich handeln.
Und das ist hier der Fall. Deswegen habe ich auch alle Verweise entfernt, die andere Leute zu den entsprechenden Tools und Programmen führen könnten.
Mach, was Du willst.
Von mir aus poste hier Dein Ergebnis, alles kein Problem.
Aber keine Details dazu, wie und mit welchen Hilfsmitteln Du das gemacht hast.
Das geht in einem deutschen Forum nicht.
...und nur am Rand:
Mir ist klar, dass Du das nicht gepostet hast, um Günter oder mich zu ärgern.
Aber ich habe eben auch die Aufgabe, für die Einhaltung von Gesetzen zu sorgen bzw. Günter und mich - und in diesem Fall auch Dich - davor zu schützen, dass was passieren könnte.