Das mit dem airbag ist so nicht zu 100% richtig...! An sich darf ihn erstmal nur geschultes Fachpersonal ein/ausbauen, beim Versand gibts aber wohl eine kleine Lücke, ein nackter Airbag darf nicht verkauft werden, ist dieser aber verbaut (Armaturenbrett od eben in einem Lenkrad) darf das ganze wieder sein! Sonst dürftest zb auch sitze mit seitenairbag weder verkaufen noch verschicken!
Greetz
Auch wenn unsere Argumentation langsam etwas OT wird, dem muss ich widersprechen: denn, ob der Airbag verbaut ist oder nicht, ändert rein gar nichts an der Tatsache, dass er immer noch als Gefahrgut eingestuft wird. D.h. dass aus rein rechtlicher Sicht hier nicht differenziert wird. Klar ist auch, dass Autositze mit Airbags versendet werden - das erfolgt dann aber mit entsprechend geschulten Versendern / Speditionen die Gefahrgut auch tansportieren dürfen. (der hier anfallende, teure Versand steht dann auch in gesunder Relation zu dem etwas höheren Preis eines Sitzes im Vgl. zu einem Airbag und/oder Lenkrad!)
Dazu kommt: von verkaufen dürfen oder nicht dürfen war gar nicht die Rede - es ging um den Versand von Airbags und dessen Einschränkungen.