ja das steht fest und dieses Wort ist neu in der Verordnung.
Vor 02/2023 lautete der Absatz so --> Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und angebracht sein.
Habe aber das geschrieben --> Jetzt gehen wohl schon die 1. Diskussionen mit -ich nenne es mal- § Reiter los (explizit wird z. B. GTÜ Stellen erwähnt) die sich an dem Wort fest "Festklammern"
.
Das ist ja Auslegungssache was man unter Fest versteht. GTÜ meint wohl das unter fest --> Demnach müssen die Nummernschilder jetzt fest angebracht sein. Das heißt, sie können entweder nur mit hohem mechanischen Kraftaufwand oder speziellem Werkzeug entfernt werden.
Ich wollte nur auf den Irrsinn hinweisen, das sich jetzt Leute an dem Wort fest "Festnageln". Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass sich wirklich was ändert, davon wären ja dann auch die "normalen" Kennzeichenhalter betroffen usw.
Ich bin halt nur fast vom Sofa gefallen, als ich den gelesen habe.