Solchen Personen wie im Film zusehen sind selber schuld.
Zurück zum Thema.
Kopiert.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__5.html
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
(2) Ist der Betrieb eines Fahrzeugs, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, untersagt, hat der Eigentümer oder Halter das Fahrzeug unverzüglich nach Maßgabe des § 14 außer Betrieb setzen zu lassen oder der Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Gründe für die Beschränkung oder Untersagung des Betriebs nicht oder nicht mehr vorliegen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs nach Absatz 1 untersagt ist oder die Beschränkung nicht eingehalten werden kann.
(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass
1.
ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder
2.
das Fahrzeug vorgeführt
wird. Wenn nötig, kann die Zulassungsbehörde mehrere solcher Anordnungen treffen.
§ 14 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Bundesrecht, ( weggefallen ) gibt es nicht mehr !!
Link mit weiteren § die es nicht mehr gibt.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/…tal_nrw.cgi?xid=137480,15
( Gehen wir weiter ).
Der § 5 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ermöglicht es den Betrieb von Fahrzeugen zu beschränken oder zu untersagen, wenn diese nicht mehr den Vorschriften entsprechen. Meist erfolgt dies zunächst durch eine sogenannte Mängelkarte, die die Polizei ausstellt wenn sie bei einer Kontrolle Mängel an einem Fahrzeug feststellt. In dieser Mängelkarte werden die entsprechenden Mängel dokumentiert und eine Frist zur Beseitigung gesetzt. Sind die Mängel beseitigt, ist das Fahrzeug einer in der Mängelkarte genannten Stelle vorzuführen ( 90% an die Zulassung ), um die Beseitigung der Mängel zu bestätigen. Geschieht dies nicht fristgerecht, leitet die Polizei den Vorgang an die zuständige Zulassungsstelle weiter, die dann weitere Maßnahmen wie etwa eine weitere Fristsetzung, Außerbetriebsetzung oder ähnliches einleitet. Die Zulassungsstelle kann dann ein Gutachten nach § 5 der Fahrzeugzulassungsordnung (FZV) verlangen, damit die Maßnahmen beendet werden können.
Noch etwas weiter.
§ 17 StVZO – Einschränkung und Entziehung der Zulassung.
Kopiert.
(1) Erweist sich ein Fahrzeug, das nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fällt, als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.
(2) (weggefallen)
(3) Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1 je nach den Umständen
1.
die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.
die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.
Hier der Link dazu.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/…al_nrw.cgi?xid=4922291,29
( Die Verwaltungsbehörde ist nicht die Polizei !! )
Um so weiter man sich damit beschäftigt desto Interessanter wird das Thema. Nichts desto trotz wird man sich hier auf einen Fachanwalt berufen müssen.