Kann man mal wieder nicht lesen, ohne bei dem Drecksverein angemeldet zu sein

Aber mal so viel...
Die Damen und Herren in ihren tollen Kitteln können beschliessen, was sie wollen. Interessiert mich nicht und hat auch keinerlei Rechtskraft.
Die Straßenverkehrszulassungsordnung - StVZO - ist immer noch ein Gesetz und kann somit NUR von der Politik geändert werden. Im Rahmen einer behördlichen Verordnung kann natürlich auch das KBA da eingreifen - aber kein TÜFF und kein anderer Kittelträger.
Ich verweise an der Stelle gern auf das Merkblatt vom VdTÜV, in dem von einer Mindesbodenfreiheit von 70mm gesprochen wird, sonst sei keine Eintragung möglich. Ich gehöre zu denen, die trotzdem eine Eintragung durchgeboxt haben. Ich habe alle behördlichen und gesetzlichen Vorschriften in Sachen Lampenabstand und was weiß ich nicht alles eingehalten - und am Ende musste der Prüfer einsehen, dass er sich sein Merkblatt in dem Fall als Lektüre aufs Klo hängen kann. Es ist ein Merkblatt, kein Gesetzblatt und keine Verordnung.
Insoweit ist mir die geistige Diarrhoe von sogenannten Ingenieuren (für mich gibt es seit Bologna kaum noch jemanden, der den Titel verdient) mal vollkommen egal
Erst, wenn Verordnung oder Gesetz dazu kommen, fange ich an mir Gedanken zu machen.
...and by the way - der Ersteller bzw. Inhaber der Seite ist auch nicht unbedingt der seriöseste 