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letzter Beitrag von Sascha am

Erklärung ABE / Teilegutachten / EG-Betriebserlaubnis / Einzelabnahme

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

    Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, dass der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meist z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen während jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, so dass die ABE nicht mehr separat mitgeführt werden muss. Felgen die von den Serienmaßen abweichen müssen jedoch auch mit einer ABE beim TÜV vorgeführt werden (wird dann in der ABE angegeben).


    TÜV Teilegutachten
    Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen.
    Um zu vermeiden, dass Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden,
    muss das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden.


    Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeug-Typ / Modell überprüft,
    sondern auch die Qualität des Umbaus.


    Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde.
    Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung
    Aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.


    Einzelabnahme
    Spezielle und komplexe oder gar einzigartige Umbauten, für die weder eine ABE noch ein Teilegutachten vorhanden ist,
    kann nur per Einzelabnahme genehmigt werden. Diese erfolgt nach StVZO §19.2


    Eine Einzelabnahme kann nur ein TÜV Prüfer (alten Bundesländer) / DEKRA Prüfer (neuen Bundesländer) mit besonderer Genehmigung durchführen.
    Dies ist daher meist nur in zentralen TÜV Prüfstellen und nicht bei einem Werkstatt TÜV möglich.
    Der Aufwand und somit auch die Kosten der Prüfung uns Tests hängen von Art und Umfang des Umbaus ab und können sehr kostspielig werden.


    EG-Betriebserlaubnis
    Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden,
    muss das Fahrzeug nicht dem TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muss aber stets mitgeführt werden.


    siehe auch (§ 20-22 StVZO)



    Sascha

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